Bei der Kreditvergabe fallen beim Kreditgeber Arbeits-und Verwaltungskosten an die mit dieser Gebühr an den Kreditnehmer weitergereicht werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel 2% des Kreditbetrags. Manche Banken bzw. Kreditgeber ziehen diese Gebühr von dem Kreditbetrag ab, andere Banken verrechnen diese Gebühr im effektiven Jahreszins. Mit der Angabe eines effektiven Jahreszinssatzes müssen rechtlich bestimmt bereits alle Gebühren und Kosten mit Inbegriffen sein, denn dieser Zinssatz beziffert die jährlichen Kosten des Kredits in einer Prozentzahl.